8. Buchung von Veranstaltungen, Miete von Räumlichkeiten
1.Anwendungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der
Maerz GmbH ausschließlich. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Folgende Inhalte gelten stets ab einer Größe von 8 Personen pro Reservierung
Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt, dass seinen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprochen wird. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
2. Vertragsabschluss / Schriftform
Alle Individualabsprachen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
Auch sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen, die nicht aus dem Angebot ersichtlich sind, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt ein mündlicher Verzicht auf das Schriftformerfordernis als unwirksam.
Mündlich, fernmündlich, via Fax oder E-Mail, sowie schriftlich erteilte Aufträge gelten als von der Maerz GmbH angenommen, wenn die Versendung oder Aushändigung einer Auftragsbestätigung erfolgt. Unsere Angebote sind freibleibend. Bitte kontrollieren Sie immer Ihre Auftragsbestätigung.
3. Preise
Es gelten jeweils die Preise unseres individuellen Vertragsangebots. Alternative Angebote oder die dem Auftraggeber überlassene allgemeine Preisliste sowie ähnliche Dokumente sind unverbindlich
4. GEMA
Alle Veranstaltungen, für die Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte geleistet werden müssen, werden vorab vom Auftraggeber an diese gemeldet. Die anfallenden Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber.
5. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen bzw. selbst besorgen. In besonderen und begründeten Fällen kann mit der Maerz GmbH ein Korkgeld vereinbart werden, dieses wird auf die Rechnung aufgeschlagen
6. Zahlung
Die Maerz GmbH ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen. Für alle erbrachten Leistungen gilt: Es ist nur eine Zahlung direkt vor Ort bei Leistungserfüllung möglich; diese kann mittels Bargeld oder EC Karte, sowie via Visa Card, MasterCard oder American Express erfolgen. Andere Zahlungsarten und auch das Ausstellen von Rechnungen sind nicht möglich bzw. bedürfen einer vorherigen Absprache und separaten Genehmigung
7. Änderungen
Die letzte vom Veranstalter bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und ist Berechnungsgrundlage. Bei einer Abweichung nach unten, also einer geringeren Teilnehmerzahl als gemeldet, bleibt die ursprünglich gemeldete Gästeanzahl die Berechnungsgrundlage.
Eine Erhöhung der Personenzahl kann bis zu 24 Stunden vor Lieferung mitgeteilt werden. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach oben besteht für die Maerz GmbH die Möglichkeit der Ablehnung der Abweichung.
8. Rücktritt / Kündigung / Stornierung bei gebuchten Veranstaltungen bzw. gemieteten Räumlichkeiten.
Die Bestellungen des Auftraggebers werden durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften
über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:
- 1. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn freies Rücktrittsrecht.
- 2. 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 50% des Angebotsbetrags.
- 3. Bis spätestens zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 70% des Angebotsbetrags, danach führt ein Rücktritt zu einer Schuld in Höhe von 100% des Angebotsbetrags.
Als Angebotsbetrag gilt der Betrag, der in der durch Gegenzeichnung verbindlich gewordenen Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Wurden für das zugrunde liegende Vertragsverhältnis Dritte von uns verpflichtet, so sind die daraus entstehenden Kosten abweichend von den in Ziff. 1 bis 3 enthaltenen Bedingungen insoweit voll vom Auftraggeber zu tragen, wenn uns der Vertragsrücktritt gegenüber dem Dritten nicht mehr möglich ist.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Hotel dazu berechtigt, ohne Entstehen einer Schadensersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten
9. Fristberechnung
Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 16:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns schriftlich, in Ausnahmefällen mündlich bzw. fernmündlich, eingegangen sein.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
11. Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren, wenn er Unternehmer ist, in 12 Monaten, ansonsten verbleibt es bei
der gesetzlichen Regelung. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen