AGB

1. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels (im weiteren Hotel genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels oder Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung n icht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Verlag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedriger Schaden entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

1.Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für siene Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei der Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichetet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bei zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00€, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00€. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 – 4 gilt entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

8. Buchung von Veranstaltungen, Miete von Räumlichkeiten

1.Anwendungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der
Maerz GmbH ausschließlich. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Folgende Inhalte gelten stets ab einer Größe von 8 Personen pro Reservierung

Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt, dass seinen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprochen wird. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsabschluss / Schriftform

Alle Individualabsprachen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.

Auch sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen, die nicht aus dem Angebot ersichtlich sind, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt ein mündlicher Verzicht auf das Schriftformerfordernis als unwirksam.
Mündlich, fernmündlich, via Fax oder E-Mail, sowie schriftlich erteilte Aufträge gelten als von der Maerz GmbH angenommen, wenn die Versendung oder Aushändigung einer Auftragsbestätigung erfolgt. Unsere Angebote sind freibleibend. Bitte kontrollieren Sie immer Ihre Auftragsbestätigung.

3. Preise

Es gelten jeweils die Preise unseres individuellen Vertragsangebots. Alternative Angebote oder die dem Auftraggeber überlassene allgemeine Preisliste sowie ähnliche Dokumente sind unverbindlich

4. GEMA

Alle Veranstaltungen, für die Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte geleistet werden müssen, werden vorab vom Auftraggeber an diese gemeldet. Die anfallenden Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

5. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen bzw. selbst besorgen. In besonderen und begründeten Fällen kann mit der Maerz GmbH ein Korkgeld vereinbart werden, dieses wird auf die Rechnung aufgeschlagen

6. Zahlung

Die Maerz GmbH ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen. Für alle erbrachten Leistungen gilt: Es ist nur eine Zahlung direkt vor Ort bei Leistungserfüllung möglich; diese kann mittels Bargeld oder EC Karte, sowie via Visa Card, MasterCard oder American Express erfolgen. Andere Zahlungsarten und auch das Ausstellen von Rechnungen sind nicht möglich bzw. bedürfen einer vorherigen Absprache und separaten Genehmigung

7. Änderungen

Die letzte vom Veranstalter bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und ist Berechnungsgrundlage. Bei einer Abweichung nach unten, also einer geringeren Teilnehmerzahl als gemeldet, bleibt die ursprünglich gemeldete Gästeanzahl die Berechnungsgrundlage.
Eine Erhöhung der Personenzahl kann bis zu 24 Stunden vor Lieferung mitgeteilt werden. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach oben besteht für die Maerz GmbH die Möglichkeit der Ablehnung der Abweichung.

8. Rücktritt / Kündigung / Stornierung bei gebuchten Veranstaltungen bzw. gemieteten Räumlichkeiten.

Die Bestellungen des Auftraggebers werden durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften
über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:

  • 1. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn freies Rücktrittsrecht.
  • 2. 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 50% des Angebotsbetrags.
  • 3. Bis spätestens zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 70% des Angebotsbetrags, danach führt ein Rücktritt zu einer Schuld in Höhe von 100% des Angebotsbetrags.

Als Angebotsbetrag gilt der Betrag, der in der durch Gegenzeichnung verbindlich gewordenen Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Wurden für das zugrunde liegende Vertragsverhältnis Dritte von uns verpflichtet, so sind die daraus entstehenden Kosten abweichend von den in Ziff. 1 bis 3 enthaltenen Bedingungen insoweit voll vom Auftraggeber zu tragen, wenn uns der Vertragsrücktritt gegenüber dem Dritten nicht mehr möglich ist.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Hotel dazu berechtigt, ohne Entstehen einer Schadensersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten

9. Fristberechnung

Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 16:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns schriftlich, in Ausnahmefällen mündlich bzw. fernmündlich, eingegangen sein.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum

11. Verjährung

Alle Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren, wenn er Unternehmer ist, in 12 Monaten, ansonsten verbleibt es bei
der gesetzlichen Regelung. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen

9. Buchung von Einzeltischen im Restaurant

1.Anwendungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Maerz GmbH ausschließlich. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt, dass seinen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprochen wird. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsabschluss / Schriftform

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Maerz GmbH zustande. Die Firma Maerz UG bestätigt mündliche, fernmündliche oder schriftliche Reservierungen per Email. Sollte der Kunde keine Emailadresse angeben können oder wollen, so gilt der mündlich oder fernmündliche abgeschlossene Vertrag ohne schriftliche Bestätigung.

3. Preise

Es gelten jeweils die Preise unseres allgemeinen Angebots. Alternative Angebote oder die dem Auftraggeber überlassene allgemeine Preisliste sowie ähnliche Dokumente sind unverbindlich.

4. GEMA

Alle Veranstaltungen, für die Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte geleistet werden müssen, werden vorab vom Auftraggeber an diese gemeldet. Die anfallenden Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

5. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen bzw. selbst besorgen. In besonderen und begründeten Fällen kann mit der Maerz GmbH ein Korkgeld vereinbart werden, dieses wird auf die Rechnung aufgeschlagen

6. Zahlung

Für alle erbrachten Leistungen gilt: Es ist nur eine Zahlung direkt vor Ort bei Leistungserfüllung möglich; diese kann mittels Bargeld oder EC Karte, sowie via Visa Card, MasterCard oder American Express erfolgen.

Andere Zahlungsarten und auch das Ausstellen von Rechnungen sind nicht möglich bzw. bedürfen einer vorherigen Absprache und separaten Genehmigung.

7. Änderung

Die letzte vom Veranstalter bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und ist Berechnungsgrundlage.

Eine Erhöhung der Personenzahl kann bis zu 24 Stunden vor Lieferung mitgeteilt werden. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach oben besteht für die Maerz GmbH die Möglichkeit der Ablehnung der Abweichung.

8. Rücktritt / Kündigung / Stornierung bei gebuchten Veranstaltungen bzw. gemieteten Räumlichkeiten

Die Bestellungen des Auftraggebers werden durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den
Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:

  • 1. Bei Stornierungen bis 48 Stunden vor dem Reservierungstag kann eine Reservierung kostenfrei storniert werden.
  • 2. Bei Stornierungen am Reservierungstag nach 14.00 Uhr bzw. entfällt sogar eine Stornierung des Kunden und es bleibt bei einem Nichterscheinen erhebt die Maerz GmbH eine pauschale Gebühr von 80,00 € pro Person.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Hotel dazu berechtigt, ohne Entstehen einer Schadensersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Fristberechnung

Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 16:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns schriftlich, in Ausnahmefällen mündlich bzw. fernmündlich, eingegangen sein.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Schlussbestimmungen

1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist ausgeschlossen

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

Bietigheim-Bissingen, der 29.Mai 2022